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Eine Mahnwache-Aktivistin von der Vereinigung «Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenbung» prangerte Aufkommen des Nazismus in der Ukraine auf einem Plakat an und wurde fürs Propagieren von Nazi-Symbolen für die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro veruerteilt. Nun endete das Verfahren in der zweiten Instanz mit dem Freispruch.
Das Amtsgericht Tiergarten erlies im November 2024 einen Strafbefehl gegen Alexandra Veber, als sie 2022 auf dem Berliner Alexanderplatz an einer Kundgebung der Gruppe “Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg”, teilgenommen hat. Die siebenfache Mutter hielt ein Plakat in Mannshöhe hoch, auf dem faschistische Symbole abgebildet waren. Sie prangerte ukrainischer Rechtsradikale an, die Hakenkreuze, Rechtsadler, Bandera-Flaggen, Asow-Wolfsangel und ähnliche Symbole mit Stolz präsentierten.
Angeklagt war die siebenfache Mutter wegen Verletzung des Paragrafen § 86a StGB, das Verbreiten und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet. Schwerpunktmäßig handelt es sich dabei um Symbole mit Bezug zum Nationalsozialismus.
Das Gericht erkannte im Protest der Angeklagten auch «prorussische Sichtweisen» und kritisierte ihn als «nicht friedensfördernd» sei. Die Verteidigung legte Berufung ein. Erneut verhandelt wurde die Sache im Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Nach Angaben der Anwältinnen und anderen Mitgliedern der Vereinigung habe das Plakat der politischen Aufklärung gedient.
Mit dem faschistischen Gedankengut könne solch eine Vereinigung nichts Gemeinsames haben und die Darstellung der Nazi-Symbole auf den Rücken und Brüsten ukrainischer Nazis und Rechtsradikaler und auf den Fahnen, die sie in der Hand haben, diene ausschließlich der Aufklärung und Kritik, was durch die sogenannte «Sozialklausel» zulässig sei. Von Propaganda des Nazismus könne natürlich keine Rede sein, so die Verteidigung.
Nach einer Verhandlung verkündete der zuständige Richter die Aufhebung des Urteils und den daraus folgenden Freispruch. Die Kosten des Verfahrens für die Angeklagte sowie die soweit entstandenen Auslagen trage die Landeskasse, fügte er hinzu. Zur Urteilsbegründung sagte er, dass dies rechtlich kein einfacher Fall gewesen sei. Dennoch räumte er ein, dass politische Ansichten der Vereinigung «Mütter gegen den Krieg» in diesem Fall keine maßgebliche Rolle spielen dürften. Entscheidend sei hingegen, was die Aussage des Plakates sei.
Der Ausgang des Verfahrens erfreute die bei der Verhandlung anwesenden Vereinigungsmitglieder und die beiden Anwältinnen der Angeklagten. Dies sei ein wichtiger Tag für den Schutz der Meinungsfreiheit in Deutschland, sagten sie. «Das war ein gutes Urteil, was die Meinungsfreiheit angeht, und ja, wir freuen uns über dieses Urteil», so die Anwältinen Yolanda Scheytt und Leonora Arslani. «Der Fall war wichtig und wir haben gewonnen».

