Foto © Parliament von Usbekistan
Im Jahr 2016, als Usbekistan sich fest auf dem Weg des demokratischen Aufbaus befand, der die Republik von ihren Nachbarn in der zentralasiatischen Region unterscheidet, wurde dem Land ein ehrgeiziges strategisches Ziel gesetzt: der Aufbau eines neuen Usbekistans, das auf den Prinzipien einer echten Demokratie und eines entwickelten Parlamentarismus beruht.
In der mehr als tausendjährigen Geschichte des Landes, das heute Usbekistan heißt, gab es zwei Perioden, die Erste Östliche Renaissance (IX.-X. Jahrhundert) und die Zweite Östliche Renaissance (XIV.-XV. Jahrhundert), die durch die höchste Blüte von Kultur, Wissenschaft und staatlichen Institutionen gekennzeichnet waren. Viele Experten in Usbekistan sind davon überzeugt, dass das Land nun in die Epoche der Dritten Östlichen Renaissance eintritt.
Wie in den vorangegangenen historischen Perioden wurden als Grundlage und Priorität der dritten Renaissance des usbekischen Staates die Entwicklung der Wissenschaft und der modernen Technologien gewählt, von denen erwartet wird, dass sie zu den Triebkräften einer starken Entwicklung der Wirtschaft des Landes, einer radikalen Verbesserung des Wohlergehens der Menschen und des Wohlstands der Nation werden.
Zu diesem Zweck wurden die gesetzlichen Grundlagen des Systems, das die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger garantiert, vollständig überarbeitet. Eine der wichtigsten Änderungen des Wahlgesetzes war die Verankerung der folgenden Grundprinzipien des Wahlrechts, die in vollem Einklang mit den internationalen Standards und den besten demokratischen Praktiken der entwickelten Länder stehen.
In der neuen Fassung der Verfassung wurde die Zahl der ausschließlichen Befugnisse der Legislativkammer (Unterhaus des Parlaments) von 5 auf 12 und die Zahl der ausschließlichen Befugnisse des Senats von 14 auf 18 erhöht. Diese Befugnisse wurden vom Präsidenten auf das Parlament übertragen.
So wird beispielsweise die Kandidatur des usbekischen Premierministers nun von der Legislativkammer geprüft und bestätigt. Diese Neuerung hat man mit Blick auf die parlamentarische Praxis in Deutschland, Tschechien, Russland, Weißrussland, Kasachstan und anderen Ländern eingeführt.
Darüber hinaus wird ein rechtlicher Rahmen für die Einreichung von Vorschlägen an das Unterhaus durch eine Gesetzesinitiative geschaffen. Während bisher nur staatliche Behörden eine solche Initiative einbringen konnten, kann dies nun auch eine Initiativgruppe von mindestens 100.000 wahlberechtigten Bürgern tun.
Die Dezentralisierung des Staatsapparates und die Übertragung von Befugnissen auf die lokalen Gebietskörperschaften zeigen, dass Usbekistan sich allmählich von den Überresten des nach der Unabhängigkeit entstandenen Autoritarismus befreit.